Uns erreichen zurzeit vermehrt Anfragen von Hundehaltern und Dogwalkern zum aktuellen Verfahren: „Verordnung zur Neuausweisung des Grunewaldes als Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Naturschutzgebieten, Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin“
Der Grunewald ist bereits ein Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Naturschutzgebieten. In wie weit die Neuausweisung sich auf das Auslaufgebiet und andere Flächen auswirkt ist noch nicht hinreichend bekannt.
Ab dem 10.02.2017 können die Unterlagen eingesehen werden. Der BHD wendet sich an den Senat um die Folgen dieses Verfahren für das Hundeauslaufgebiet abzuklären und wird an dieser Stelle weiter informieren.