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Berlin: Gebühren für Dogwalker? Stellungnahme des BHD

Bereits im Jahre 2001 wurde eine Diskussion darüber geführt ob, ein Hundeausführservice im Gebiet der Berliner Forsten erlaubnispflichtig ist oder nicht.
Die Gerichte entschieden damals zugunsten der Dogwalker.
Nach einer Änderung des Landeswaldgesetzes 2006 versuchten die Berliner Forsten 2011 erneut ihre Ansprüche durchzusetzen.
Durch den Senat wurde das Vorhaben vorerst auf Eis gelegt.
Jetzt 2013 fordert die Forstverwaltung erneut schriftlich die Dogwalker dazu auf, eine Erlaubnis zu beantragen.

Die Position des BHD dazu:

Ob ein Hundeausführservice generell erlaubnispflichtig ist muss selbstverständlich juristisch geklärt werden.
Wird juristisch eine Erlaubnispflicht bestätigt, dann wird der BHD über faire Bedingungen verhandeln.
Die Problematik der bisherigen (nicht gültigen) Erlaubnisverträge lag weniger in der Gebühr an sich, als vielmehr in den an die Erlaubnis geknüpften Bedingungen und Auflagen.
Einzelne Bedingungen wie z.B. die Beschränkung der Hundezahl oder die kurze Laufzeit der Genehmigung ohne automatische Verlängerung sieht der BHD als unzulässigen Eingriff in unsere Berufsausübung.
Aufgrund fehlender Ausbildung und Erfahrung in diesem Bereich, verfügen die Forsten nicht über die notwendige Qualifikation um derartige Auflagen zu erteilen.
Der Berufsverband arbeitet in Absprache mit den Amtsveterinären und ist qualifiziert.

Das weitere Vorgehen:

Der BHD wird  zunächst erneut das Gespräch mit dem Senat suchen.
Die Forsten und die zuständigen Amtsveterinäre werden über die Positionen des BHD informiert.
Gegen zwischenzeitlich eventuell ausgestellte Bußgeldbescheide wird der Verband juristisch vorgehen.
Achtung: Alle interessierten Dogwalker – auch Nichtmitglieder – können sich an den BHD wenden,  um in dieser Sache informiert zu bleiben, bei Bedarf wird es ein Treffen geben, bei dem auch Rechtsanwalt Thomas Gerstel anwesend sein wird.