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Durchführungsverordnungen Berliner Hundegesetz

Die Durchführungsverordnungen zum Berliner Hundegesetz haben es im März tatsächlich in den Rat der Bürgermeister geschafft. Dort sind sie allerdings abgelehnt worden und müssen nun überarbeitet werden. Somit warten wir weiter ab.

Zwischenzeitig gibt es auch wieder einen neuen Ansprechpartner für Lars, da die Justitziarin Frau Born-Feyen in Mutterschutz gegangen ist.

Es bleibt also vorerst weiter bei den alten Regelungen.