Das Gespräch fand unter Leitung des Staatssekretärs Stefan Tidow und mit Dr. Michael Gödde, einem Vertreter der Berliner Forsten und zwei Berliner Bürgerinitiativen statt.
Inhalt war lediglich die Erklärung, dass Deutschland unter Auflagen und Strafzahlungen FFH Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ) einrichten und ausweisen muss.
Der größte Teil des Hundeauslaufgebietes Grunewald ist bereits Schutzgebiet ohne dabei das Hundeauslaufgebiet einzuschränken. Lediglich 6 ha von weit über 800 ha sollen nun am nordöstlichen Rand eingezäunt werden.
Es besteht laut der Zuständigen kein Plan weitere Einschränkungen vorzunehmen.
Die Frage nach Ausweichgebieten oder neuen Auslaufflächen innerhalb Berlins wurde nicht beantwortet.
Thomas berichtet von einem respektvollem Umgang und einem Interesse der Verantwortlichen an der Arbeit des BHD.e.V. .
Ebenfalls sehr positiv war wohl der Austausch mit Marc Franusch von den Berliner Forsten mit dem der Vorstand in Kontakt bleiben will.
Weiterhin hat Lars mit der Justitziarin Frau Born-Feyen über die weitere Entwickling der Durchführungsverordnungen gesprochen. Laut Frau Born-Feyen werden diese frühestens am 18 Januar 2018 in den Rat der Bürgermeister gelangen. Danach dauert es mindestens wiederum 2 Wochen bis die Verordnungen in Kraft treten können.
Bis Ende Januar heißt es also wieder abwarten.